Lebendige Gewässer brauchen Raum - doch der Raum entlang unserer Flüsse, Seen und Bäche ist begehrt und wird vielerorts immer knapper. Damit die natürlichen Funktionen der Gewässer und der Schutz vor Hochwasser auch in Zukunft gewährleistet sind, verpflichtet der Bund die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer, den sogenannten Gewässerraum, festzulegen.
Seit 2011 sind minimale Gewässerraumbreiten für die Oberflächengewässer in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) definiert. Um zu bestimmen, wie breit der Gewässerraum im Einzelfall sein muss, sind die Raumansprüche von Hochwasserschutz, Renaturierung, Natur- und Landschaftsschutz sowie der Gewässernutzung abzuklären. In den Siedlungszentren gilt es zudem, die Interessen der zukünftigen Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen und die Schutz- und Nutzungsansprüche gegeneinander abzuwägen.
Mit unserem interdisziplinären Team bearbeiten wir die notwendigen Schritte zur parzellenscharfen Festlegung der Gewässerräume, je nach Kanton in kommunalen oder kantonalen Planungen und Verfahren. Für die Erarbeitung von Gewässerraumplänen:
Daneben unterstützen wir Kantone, Gemeinden und Private bei dieser herausfordernden Aufgabe, indem wir:
Die wichtigsten Fakten zum Gewässerraum im Kanton Zürich erklären zwei von EBP konzipierte und produzierte Erklärfilme (im Auftrag des AWEL)