Die schweizerische Energieverordnung (EnV, Anhang 3.6) verlangt die jährliche Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs der neuen Personenwagen in der Schweiz. Seit Berichtsjahr 2013 werden auch die Parallel- und Privatimporte in die Auswertungen einbezogen. Neu werden Zahlen zu allen Antriebsarten veröffentlicht und deren Durchschnittsverbrauch vergleichbar in Liter Benzinäquivalenten dargestellt. Gemäss den CO2-Emissionvorschriften muss die Energieeffizienz von erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen bis Ende 2015 auf durchschnittlich 130 g CO2/km sinken.