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Die rechtsgültige Parkplatzverordnung der Stadt Uster stammt aus dem Jahr 1992. Ziel der jetzt durchgeführten Revision, die auch zu einer Neubenennung in «Abstellplatzverordnung» führte: die Verordnung auf die heutigen verkehrlichen, politischen und planerischen Realitäten anzupassen.

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Ausgangslage

Seit dem Inkrafttreten der heute rechtsgültigen Parkplatzverordnung der Stadt Uster (PPV) im Jahr 1992 hat sich einiges geändert: im Verkehrsverhalten und -angebot, an den politischen und planerischen Zielsetzungen und auch auf kantonaler und kommunaler Stufe.

Motion

2015 wurde im Gemeinderat Uster die Motion betreffend «Nachhaltige Wohn- und Mobilitätsformen – Anpassung der Parkplatzverordnung» eingereicht. Die Motion fordert den Stadtrat auf, die PPV im folgendem Sinne anzupassen:

  • Autofreie oder autoarme Siedlungen seien zu fördern.
  • Der Kostenanteil für die Erstellung von Parkplätzen bei Neubausiedlungen sei zu verringern.
  • Die maximal zulässige Parkplatzzahl für Motorfahrzeuge seit festzulegen.
  • Die Zahl erforderlicher Abstellplätze für Velos sei zu erhöhen.
  • Die Zahl erforderlicher Abstellplätze für Motorräder ei festlegen.

Totalrevision PPV

Die Integration dieser Themen in die PPV erforderte eine grundsätzliche Revision. Dies bot einerseits die Chance, seit längerem bestehende Defizite zu korrigieren. Andererseits war eine grundsätzliche Änderung der Verordnungsstruktur möglich. Dies ermöglichte es wiederum, die Bedürfnisse der Anwenderinnen und Anwender stärker zu berücksichtigen. Neu wird die Verordnung daher «Abstellplatzplatzverordnung» (APV) genannt, da die Verordnung nicht nur Parkplätze, sondern auch Abstellplätze für Velos, Motorräder und Kinderwagen behandelt.

Abgleich mit der kantonalen Wegleitung

Für die Erarbeitung kommunaler Abstellplatzverordnungen erarbeitete der Kanton Zürich 1997 eine «Wegleitung zur Regelung des Parkplatz-Bedarfs in kommunalen Erlassen». Auch diese Wegleitung wird aktuell revidiert. In Zusammenarbeit mit dem Kanton wurden bei der Erarbeitung der Abstellplatzverordnung für die Stadt Uster die Stossrichtungen der neuen kantonalen Wegleitung mitberücksichtigt.