Bei einer Strommangellage sind auch kritische Frühwarnsysteme im Bereich Naturgefahren betroffen. Um die Verletzlichkeit der Frühwarnsysteme abzuschätzen, klärten wir mit relevanten Akteurinnen und Akteuren ab, wie der Ablauf einer Netzabschaltung aussehen würde. Basierend auf unserer Analyse zeigten wir den Handlungsbedarf auf. So kann der Kanton frühzeitig bei den Frühwarnsystemen handeln, die nicht ausreichend redundant aufgebaut und über alternative Stromversorgungsquellen wie z. B. Akkus verfügen.