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BIM (Building Information Modeling) setzt sich als Methode in der Planung immer mehr durch. Die KBOB (Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren) will daher vertragssichere Grundlagen zur Bestellung von BIM bereitstellen.

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Die KBOB stellt Bauherrschaften verschiedene Vertragsvorlagen bereit und möchte ihnen damit mehr Rechtssicherheit bei Ausschreibungen und Vergaben von Planungs- und Bauleistungen bieten. Ebenso reduziert sie dadurch den Aufwand der Bauherrschaften. Die Vertragsvorlagen sind in der Praxis anerkannte Arbeitsinstrumente, welche von Verbänden der Bauwirtschaft wie auch von öffentlichen Bauherrschaften gemeinsam anerkannt werden.

Vertragssichere Grundlagen für BIM

Die KBOB erweiterte nun ihre Vorlagen für Planerverträge um die Vertragsbeilage: «Anwendung der Methode BIM im Hochbau für Generalplanermandate mit Informationsanforderungen der Auftraggeberin (EIR)». Diese bietet Bauherrschaften eine vertragssichere Grundlage für die Bestellung von BIM.

EBP unterstützte die Arbeitsgruppe der KBOB in der Erarbeitung der Vertragsbeilage. Darin beschreiben wir die Informationsanforderungen der Auftraggeberin (EIR: Employer Information Requirements) sowie grundsätzliche, methodische Ansätze von BIM und OpenBIM, wir benennen Standard-Anwendungsfälle und stützen uns dabei auf Normen wie die ISO 19650.