Das eidgenössische Energiegesetz verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. Wir begleiten den Kanton Luzern inhaltlich und prozessual beim Umsetzen dieser herausfordernden Aufgabe und unterstützen die Teilrevision des kantonalen Richtplans. Damit kann der Kanton Luzern schrittweise den Umbau des Energiesystems vornehmen, auch beim Bau von Windenergieanlagen.