Mit der Teilrevision des Richtplans setzt der Kanton Luzern die neuen Vorgaben des Raumplanungsgesetzes um.
Mit Inkrafttreten des teilrevidierten schweizerischen Raumplanungsgesetzes (RPG) am 1. Mai 2014 ergeben sich neue Anforderungen an die kantonalen Richtpläne. Das Raumplanungsgesetz fordert einen haushälterischen Umgang mit dem Boden, den Stopp der Zersiedlung und die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen sowie eine besseren Abstimmung von Siedlung und Verkehr. Die Kantone haben fünf Jahre Zeit, den Richtplan dem neuen Recht anzupassen. Bis zur Genehmigung des angepassten Richtplans durch den Bundesrat darf die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzonen insgesamt nicht vergrössert werden. Der Kanton Luzern hat beschlossen, zügig eine Teilrevision des Richtplans anzugehen und Rechtssicherheit zu schaffen.
EBP wurde angefragt, den Kanton bei der Teilrevision des kantonalen Richtplans als externe Projektleitung zu unterstützen:
Der Regierungsrat hat den teilrevidierten Richtplan im Juni 2015 verabschiedet und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung durch den Bund wird Anfang 2016 erwartet.